Max Armbrecht Leukämiehilfe e.V.

Hier finden Sie häufige Fragen und die zugehörigen Antworten zur Spende an die Max-Armbrecht-Leukämiehilfe...

Was ist eine Spendenbescheinigung?

Eine Spendenbescheinigung – offiziell Zuwendungsbestätigung – bescheinigt eine freiwillige Sach- oder Geldspende an steuerbegünstigte Organisationen, wie z.B. Stiftungen, politischen Parteien oder gemeinnützige Vereine, wie die Max-Armbrecht-Leukämiehilfe e.V..

Bekomme ich eine Spendenbescheinigung für meine Spende an die Max-Armbrecht-Leukämiehilfe?

Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Bei einer Einzelspende erhalten Sie von der Max-Armbrecht-Leukämiehilfe eine Spendenbescheinigung (auch Zuwendungsbestätigung oder Spendenquittung genannt). Die Spendenbescheinigung wird Ihnen innerhalb von ca. vier Wochen nach dem Einzug von Ihrem Konto zugesandt. Die Spendenbescheinigung können Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Wie lautet die vollständige Bankverbindung mit IBAN und BIC der Max-Armbrecht-Leukämiehilfe?

Sparkasse Bad Kissingen
IBAN: DE96 7935 1010 0008 0288 88
BIC: BYLADEM1KIS

 

 

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